Rechtliche Grundlagen

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bzw. die Dienstleistungsfreiheit stellt eine Möglichkeit dar, ausländische Arbeitskräfte aus den neuen EU-Beitrittsländern in der Bundesrepublik Deutschland zu beschäftigen.
Grundlage dafür ist die Beschäftigungsverordnung und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreichs.

Die Dienstleistungsfreiheit ist lediglich innerhalb sehr eng gefasster gesetzlicher Bestimmungen gültig, sie erlaubt beispielsweise nicht das Anwerben und / oder Einstellen ausländischer Arbeitskräfte in verschieden Berufsgruppen, auch nicht deren direkte Vermittlung oder Überlassung.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine legale Lösung an, indem wir Ihnen eine Haushaltshilfe bzw. Betreuerin von einem osteuropäischen Ausland entsenden ( AEntG ).

Diese Haushaltshilfe ist bei einem osteuropäischen Unternehmen bzw. Dienst-leistungsunternehmen angestellt. Im Heimatland werden für diese Mitarbeiterin natürlich auch die sozialversicherungspflichtigen Leistungen ( wie Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung etc. ) bezahlt.